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   OLG Hamm, 16.10.2014 - I-25 W 266/14   

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https://dejure.org/2014,32437
OLG Hamm, 16.10.2014 - I-25 W 266/14 (https://dejure.org/2014,32437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2014 - I-25 W 266/14 (https://dejure.org/2014,32437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - I-25 W 266/14 (https://dejure.org/2014,32437)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzfähigkeit vorgerichtlicher Gutachterkosten einer Kfz-Fahrzeugversicherung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Ersatzfähigkeit vorgerichtlicher Gutachterkosten einer Kfz-Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 2 O 136/12
  • OLG Hamm, 16.10.2014 - I-25 W 266/14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2014 - 25 W 266/14
    In diesem Fall ist es möglich, den vorgerichtlich entstandenen Aufwand als "prozessbezogen" den Kosten des Rechtsstreits zuzuordnen und in die Kostenfestsetzung einzubeziehen (z.B. BGH, NJW 2003, 1398).

    Ein konkreter Rechtsstreit zeichnet sich aus Sicht des Anspruchsgegners in jedem Falle ab, wenn der Anspruchsteller bereits eine Klage angedroht hat (BGH, NJW 2003, 1398).

    Denn in einer solchen Situation ist absehbar, dass sich der Versicherer zu einer freiwilligen Leistung nicht bereitfinden wird, so dass er bereits frühzeitig von der Notwendigkeit der gerichtlichen Klärung ausgehen darf (BGH, NJW-RR 2009, 422; BGH, NJW 2003, 1398).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2014 - 25 W 266/14
    Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange notwendigen Schritte ergreifen (st. Rspr., z.B. BGH, MDR 2013, 559) und ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichwertigen Alternativen die kostengünstigste zu wählen (z.B. BGH, NJW 2003, 898).
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